Der Fall Josef Jakubowski
Die lange Suche nach der Wahrheit
Vor 100 Jahren, am 15. Februar 1926, wird der polnische Landarbeiter Josef Jakubowski in der Strafanstalt Strelitz enthauptet. Seine Verurteilung und Hinrichtung kommen aufgrund unzureichender Ermittlungen zustande. Der Fall wird darum als einer der größten Irrtümer in der deutschen Strafjustiz des 20. Jahrhunderts bezeichnet. Doch Jakubowski war wahrscheinlich an dem Mord beteiligt, für den er hingerichtet wurde. Eine Aufklärung.
Am 9. November 1924 verschwindet zwischen 17.30 Uhr und 18 Uhr im mecklenburgischen Dorf Palingen östlich von Lübeck der dreijährige Ewald Nogens. Er wird, obwohl ihn seine Familie bis spät in die Nacht sucht, nicht gefunden. Ein Knecht aus dem Dorf hat Ewald noch um 17.30 Uhr gesehen. Da hat der Junge auf dem großen Stein, der am Schulhaus liegt, gesessen, gerade einmal 50 Meter von seinem Zuhause entfernt. Wohin ist das Kind verschwunden? Ist es Opfer eines Verbrechens geworden?
13 Tage später kommt die Gewissheit: Am 22. November 1924 wird Ewald einen Kilometer nördlich des Dorfes, in der Palinger Heide, gefunden. Der Junge liegt verscharrt in einem Kaninchenloch, er ist erwürgt worden. Der Verdacht fällt schnell auf seinen Stiefvater: den polnischen Landarbeiter Josef Jakubowski. Die Familie des getöteten Kindes – drei Onkel und die Großmutter – beschuldigen Jakubowski des Mordes. Er wird verhaftet und im März 1925 vor das Landgericht Neustrelitz gestellt. Es gibt keine Beweise, nur Indizien. Als Hauptbelastungszeuge wird der geistig behinderte Johannes Nogens, ein Onkel des toten Kindes, vernommen. Das Gericht verzichtet wegen seines Geisteszustandes auf eine Vereidigung, misst aber seiner Aussage dennoch soviel Bedeutung bei, um den Angeklagten entscheidend zu belasten. Jakubowski selbst beteuert seine Unschuld. Seine Glaubwürdigkeit wird jedoch durch Unwahrheiten, die er im Laufe der Ermittlungen gemacht hat, erschüttert. 1924 ist er zum Beispiel wegen eines Diebstahls zu einem Monat Gefängnis verurteilt worden. Auch damals hat er trotz erdrückender Beweislage jede Schuld geleugnet.
Aufgrund der Indizien verurteilt ihn das Landgericht Neustrelitz, das in Schönberg tagt, am 26. März 1925 wegen Mordes zum Tod. Das Mordmotiv: Das Kind habe Jakubowskis Heiratsplänen mit einer neuen Frau im Weg gestanden. Die eingelegte Revision wird verworfen, auch eine Begnadigung abgelehnt. So stirbt der Pole am 15. Februar 1926 auf dem umschlossenen Hof der Strafanstalt Strelitz, der Scharfrichter Gröpler enthauptet ihn mit einem Beil. Der Mord an Ewald Nogens scheint damit gesühnt und der Kriminalfall abgeschlossen zu sein. Doch das ist ein Irrtum.
Zwei Jahre später, am 5. Januar 1928, berichtet die Berliner Morgenpost über neue Tatsachen. Ein Reporter hat vor Ort in Palingen recherchiert und mit Einwohnern gesprochen. Das Ergebnis: Es gibt starke Zweifel an der Richtigkeit des Todesurteils. Zeugen haben sich geirrt, das Gericht hat falsche Schlüsse gezogen und entlastende Indizien nicht gewertet.
Der Fall wird neu aufgerollt. Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt in Neustrelitz ermitteln. Sie befragen noch einmal viele Zeugen und holen Gutachten ein. Ist Jakubowski tatsächlich unschuldig? Aber wer ist dann der Täter? Inzwischen berichten Zeitungen deutschlandweit über den „Justizmord“. Einige Journalisten sehen in der ausländerfeindlichen Voreingenommenheit der Justizbehörden und des Gerichts den Hauptgrund für einen unfairen Prozess. Heinrich Mann schreibt: „Der eigentliche, innere Beweis für die Schuld Jakubowskis […] war seine Eigenschaft als Fremder.“
Derweil laufen die Ermittlungen weiter, von Juli bis November 1928 unter Leitung des Berliner Kriminalpolizeirats Ernst Gennat. Im Fokus stehen nun August und Fritz Nogens, die Onkel des ermordeten Kindes, sowie die Großmutter Elisabeth Kähler – alle drei hatten Jakubowski schwer belastet. Nach langen Verhören gestehen sie, am Mord beteiligt gewesen zu sein. Aber sie entlasten Jakubowski nicht, sondern erklären, er habe sie zur Tat und zur Beihilfe angestiftet und zusammen mit August Nogens den Mord selbst ausgeführt. Die Geständigen werden – in zwei 1929 und 1930 rechtsstaatlich exakt geführten Verfahren – vom Landgericht Neustrelitz verurteilt: August Nogens wegen Mordes zunächst zum Tod, später wird seine Strafe in lebenslanges Zuchthaus umgewandelt. Fritz Nogens erhält wegen Meineides und Beihilfe zum Mord vier Jahre Gefängnis, Elisabeth Kähler muss für sechs Jahre ins Zuchthaus. Alle drei hatten ihre Geständnisse zuvor widerrufen. Jakubowskis Beteiligung am Mord wird in beiden Urteilen weiterhin bejaht. Dies wird in zeitgenössischen Zeitungsberichten auch so dargestellt.
Der Fall verunsichert die Justiz in Deutschland so stark, dass bis zu Hitlers Machtantritt 1933 nur noch wenige Todesurteile vollstreckt werden. Die Deutsche Liga für Menschenrechte protestiert gegen die Hinrichtung und kritisiert die „Klassenjustiz“ der Weimarer Republik. Drei Wiederaufnahmeverfahren (1925-1932) enden damit, dass Jakubowskis Täterschaft auch nach genauer Prüfung sämtlicher neu vorgebrachter Entlastungsgründe weiterhin als erwiesen gilt. Dennoch wird die Geschichte des unschuldig Hingerichteten jahrzehntelang weiter erzählt. 1958 erscheint in der DDR ein Roman über den Fall, später wird er zweimal fürs Fernsehen verfilmt. Stets wird Jakubowski als Mann dargestellt, der an der Tat nicht beteiligt war. Die meisten Darstellungen in den Medien behaupten dies bis heute.
1996 kommt der britische Historiker Richard J. Evans in seinem Buch Rituale der Vergeltung. Die Todesstrafe in der deutschen Geschichte 1532-1987 zu einem anderen Ergebnis: Das umfangreiche Beweismaterial, archiviert im Mecklenburgischen Landeshauptarchiv, lasse „den ziemlich zwingenden Schluss zu, dass Jakubowski gemeinsam mit den Brüdern Nogens und ihrer Mutter des Mordes an Ewald Nogens schuldig war.“
Im Frühjahr 2009 sichte ich die Originalakten (29 Ordner) im Landeshauptarchiv und veröffentliche meine Erkenntnisse 2010 im Buch Da muss man Leute totmachen. Ich stelle fest: „Wahrscheinlich hat Jakubowski zusammen mit August Nogens den Mord begangen, Fritz Nogens hat die Leiche versteckt, Elisabeth Nogens hat von dem Mord gewusst und ist deswegen verreist. Dennoch hätte Jakubowski nicht zum Tode verurteilt werden dürfen, weil es keinen einzigen sicheren Beweis für seine Schuld und nur sehr viele unsichere Indizien gegeben hat.“
Von 2016 bis 2021 prüft Oberstaatsanwalt Ralf Röder von der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg im Auftrag des Justizministeriums MV, ob eine posthume vierte Wiederaufnahme des Strafverfahrens zugunsten Jakubowskis in Betracht komme. In seinem 158-seitigen abschließenden „Vermerk zur Sach- und Rechtslage“ vom 02.10.2021, veröffentlicht am 14.01.2026, heißt es: Das Todesurteil 1925 gegen Jakubowski sei „grob rechtsstaatswidrig“ gewesen, weil der Angeklagte allein aufgrund eines vagen Verdachts verurteilt worden sei. Andererseits sei in den zwei Folgeverfahren 1928-30 die Unschuld Jakubowskis nicht festgestellt worden. Ganz im Gegenteil. Aufgrund der „sorgfältigen Ermittlungen sprechen gewichtige Gründe dafür, dass Jakubowski möglicherweise doch an der Ermordung des Ewald Nogens beteiligt war – und zwar als Anstifter und als Mittäter. Das Landgericht Neustrelitz hat dies im zweiten und abschließenden Nogens-Urteil sogar für vollumfänglich erwiesen erachtet.“
All dies habe aber, so Röder, auf die Frage der Zulässigkeit eines erneuten Antrags auf Wiederaufnahme des Verfahrens letztlich keinen Einfluss. Denn einer erneuten Wiederaufnahme stehe entgegen, dass alle in Frage kommenden Wiederaufnahmegründe „verbraucht“ seien, da sie bereits 1925-1932 geprüft wurden: „Die Rechtskraft der abschließenden Entscheidungen dieser drei Wiederaufnahmeverfahren macht es unmöglich, dieselben Umstände heute nochmals zum Gegenstand eines Wiederaufnahmeverfahrens zu machen.“ Eine neue Wiederaufnahme sei daher unzulässig, so Röder. Es gebe keine neuen Hinweise und Tatsachen, die geprüft werden könnten.
Damit ist der Fall – juristisch – abgeschlossen.
Schwerin, den 16.02.2026